Die Zahlungsdienstleister-Richtline PSD2 ist eine EU-Richtlinie der Europäischen Kommission und dient der Regulierung von Zahlungsdiensten in der gesamten Europäischen Union. Ziel dieser Richtlinie war und ist, den europaweiten Wettbewerb zu erhöhen und durch eine Angleichung der Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstleistern für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Darüber hinaus bedeutet die PSD2 für eine Erhöhung der Sicherheitsanforderungen im Zahlungsverkehr sorgen.
Seit Januar 2018 sind die PSD in der Version 2 nationales Recht geworden und dieses Recht tritt bald in Kraft.
Die wesentlichen Neuerung sind:
- Zwei-Faktor-Authentifizierung, wird im Onlinehandel verpflichtend.
- Onlinehändler dürfen keine zusätzlichen Gebühren für digitale Zahlarten erheben.
Darüber hinaus müssen Banken demnächst eine Schnittstelle bereitstellen, die Drittanbietern, bei Freigabe durch den Kunden, Zugriff auf die Kundenkonten gewährleistet.
Somit stehen alternative Zahlarten zur Verfügung, die nicht zwangsläufig an Banken gebunden sind.
Der Verbraucher gewinnt die Entscheidungshoheit wie und mit wem er eine Zahlung abwickeln möchte. Ähnlich wie bei der DSGVO gilt auch für die PSD2, dass die Richtlinie immer noch sehr unbekannt ist. Dies gilt vor allem auch für die Verbraucher. Dabei betrifft es gerade sie, denn Zahlungen werden zukünftig zwar sicherer aber auch unbequemer.
Shopbetreiber sind direkt erstmal nicht von der PSD2 betroffen, denn in erster Linie sind es die Zahlungsdienstleister, die von der PSD2 gefordert sind. Allerdings sollten alle Shopbetreiber Ihren Checkout prüfen, um sicherzustellen, dass alle Zahlarten, die Sie anbieten, auch PSD2 kompatibel sind.
Im Folgenden eine Checkliste, welche konkrete Punkte Shopbetreiber analysieren sollten:
1. 2-Phasen Autorisierung prüfen
Für jede digitale Zahlart ist an dem 14. September verpflichtend eine 2 Phasen Authentifizierung vorgeschrieben. Prüfen Sie, ob dies in Ihrem Checkout möglich ist. Im Zweifelsfall sollten Sie mit Ihrem Zahlungsdienstleister Kontakt aufnehmen.
Als Tipps – Rechnungskauf und Lastschrift bzw. das SEPA-Verfahren benötigen keine 2 Phasen Authentifizierung.
2. Gebühren für digitale Zahlarten entfernen
Achten Sie darauf, dass Sie alle Gebühren für digitale Zahlarten entfernen, denn diese sind ab dem 14. September verboten.
3. Wickeln Sie Ihren digitalen Zahlungsverkehr ausschließlich über Zahlungsdienstleister ab
Eigentlich sollte das ohnehin schon jeder Shopbetreiber tun. Wer es bislang aber noch nicht für nötig erachtet hat, sollte spätestens jetzt auf einen Zahlungsdienstleister umstellen.
4. Stammkunden die Vorteile des „Whitelisting“ vermitteln
Kunden können Sie als vertrauenswürdigen Zahlungsempfänger hinterlegen. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung für eine 2 Phasen Authentifizierung. Damit wird der Einkauf bei Ihnen deutlich leichter – Ein klarer Wettbewerbsvorteil.
5. Grenzen der PSD2 beachten
Die PSD2 gilt nur für Zahlungen innerhalb der Europäischen Union. Zahlungen aus allen anderen Ländern sind nicht davon betroffen. Somit müssen Sie den Aufwand für Bestellungen aus der Schweiz und wahrscheinlich demnächst aus Großbritannien nicht betreiben.
Fazit
Das Risiko von Zahlungsausfällen wird mit der PSD2 für Shopbetreiber geringer. Allerdings um den Nachteil, dass der Zahlvorgang im Checkout (Checkout optimieren) für Kunden deutlich komplexer wird. Sie sollten deshalb Ihre Conversions genau beachten und prüfen, ob die Zahl der Kaufabbrüche zunimmt.